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Bestimmung der Rutschhemmung nach DIN EN 16165:2021 und daraus resultierende Veränderungen

Lesezeit - 7 min



Bestimmung der Rutschhemmung nach DIN EN 16165:2021

In den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten gab es bisher eine Vielzahl unterschiedlicher Normen und Regelungen zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften. Oftmals unterschieden sich die Messprinzipien nur in geringem Maße, mussten aber bei der Prüfung und Bewertung individuell beachtet werden. Mit Datum Dezember 2021 ist die neue Norm DIN EN 16165 erschienen. Mit dem Titel „Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren; Deutsche Fassung EN 16165:2021“ bekommen wir nun ein europäisches Dokument an die Hand, welches unsere bisherigen nationalen Prüfnormen DIN 51097, DIN 51130 und DIN 51131 zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften teilweise bzw. vollständig ersetzt. Die neue Norm enthält 4 Prüfverfahren in den Anhängen A bis D, die die Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaften beschreiben; Anforderungen an die Bodenbeläge aber nicht stellt. Diese sollen individuell durch die örtlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Da es sich hierbei um eine Prüfnorm handelt, ist sie sofort anzuwenden und hat keine Übergangszeit wie eine Produktnorm.

 

Was verändert sich und was sollte ich zukünftig beachten?

Die wesentlichste Veränderung für die Prüflabore ergab sich bei der „Prüfung durch barfüßiges Begehen einer schiefen Ebene“ nach Anhang A der DIN EN 16165 (alt DIN 51097). Nachdem für diese Prüfung neue Standardbeläge (Referenzbeläge) erworben werden mussten, erfolgte eine einmalige Einarbeitung der Prüfpersonen auf diesen neuen Belägen. Die Standardbeläge sind Oberflächen mit einem festgelegten Winkel des Ausrutschens, die für die „Kalibrierung“ der Prüfpersonen notwendig sind. Sofern sich die Prüfpersonen als geeignet erweisen, dürfen sie die Prüfung durchführen. Eindeutig beschrieben ist nun, dass die dafür verwendete Prüflösung (Wasser mit einem geringen Anteil schaumarmen nichtionischen Tensid) nur einmalig benutzt werden darf, um eine Verunreinigung durch Körperfette/öle zu vermeiden und eine Temperatur von (29+2) °haben soll. Die neue Norm beschreibt sehr ausführlich die Prüfungsdurchführung (z.B. Schrittfrequenz und Ermittlung des Punktes des Ausrutschens) sowie Berechnung des Prüfwertes. Neu ist auch, dass in Abhängigkeit vom Prüfwert nach jeder Begehungsreihe des Prüfbelages auch der passende Standardbelag begangen werden muss. Dies ist für das anschließende Verifizierungs- und Korrekturverfahren nötig, um den individuellen Korrekturwert zu ermitteln.

Schiefe Ebene
Schiefe Ebene

Bei der „Prüfung durch beschuhtes Begehen einer schiefen Ebene“ nach DIN EN 16165 Anhang B (alt DIN 51130) sind die Standardbeläge erhalten geblieben. Allerdings sind die festgelegten Winkel des Ausrutschens dieser Standardbeläge auf Grundlage zahlreicher Ringversuche mit der neuen Norm etwas angepasst worden. An den zu verwendenden Prüfschuhen sind jetzt regelmäßig Shore-Härte-Prüfungen der Sohlen durchzuführen und auch die jährliche Kalibrierung der schiefen Ebene gehört nun zum Inhalt der Norm.

Während es sich bei den beiden vorgenannten Prüfungen um reine Laborprüfungen handelt, sind die Prüfungen nach den Anhängen C (Pendelprüfung) und D (Tribometer-Prüfung z.B. mit dem GMG 200) als mobile Prüfungen im Labor und auch auf Baustellen einsetzbar. Bei beiden Prüfungen hat sich im Bereich Verifizierung des Prüfgerätes vor der Prüfung die Art der Referenzplatten geändert. Während in der Vorgängernorm feste Materialen benannt waren sind nun ausschließlich die Anforderungen an die Oberflächenparameter beschrieben.

 

Pendelprüfung
Pendelprüfung
Tribometer-Prüfung (GMG 200)
Tribometer-Prüfung (GMG 200)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prüfung des Verdrängungsraumes V nach DIN 51130 taucht im aktuellen Normenwerk nicht mehr auf. Es gibt mit Datum Dezember 2021 einen Entwurf der DIN 51133: “Prüfung von Fußböden-Bestimmung des Verdrängungsraumes“. Derzeit ist unklar, nach welcher Norm zu prüfen ist.

 

Was haben wir herausgefunden und welche Auswirkungen ergeben sich daraus?

Sowohl bei der barfüßigen Prüfung nach Anhang A als auch bei der Prüfung durch beschuhtes Begehen nach Anhang B ergibt sich als Prüfergebnis ein Winkel in [°] Grad. Die Einstufung in Klassen wie bisher ist europäisch nicht vorgesehen. Allerdings gibt es in der deutschen Fassung der Norm den nationalen Anhang NB, dem die bekannten Klassen der Rutschhemmung zu entnehmen sind. Es ist aber damit zu rechnen, dass Prüfberichte ohne Einstufung in Klassen auftauchen werden.

Die Ergebnisse der Pendel- und Tribometer-Prüfung werden in gewohnter Form angegeben. Eine Umrechnung dieser Ergebnisse in eine Klasse der Rutschhemmung ist weiterhin nicht möglich.

Auch wenn die vorherigen Ausführungen, insbesondere bei den Prüfungen auf der schiefen Ebene, den Verdacht erwecken können, dass jetzt völlig andere Prüfwerte ermittelt werden, kann man die Ergebnisse nach neuem und altem Normenwerk als gleichwertig bezeichnen. Das bedeutet, dass bestehende Prüfberichte auch weiterhin anerkannt werden können. Viele Prüfberichte sind dennoch auf 5 Jahre begrenzt. Dann sollten auf Grund von neuen oder geänderten Herstellungsbedingungen die Prüfungen aktualisiert werden.

 

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass die neue DIN EN 16165 ein umfangreiches und aussagkräftiges Dokument ist, welches uns die Chance bietet, auf dem europäischen Markt einheitliche Prüfverfahren zu verwenden und somit auch Handelshemmnisse für Bauprodukte zur Verwendung als Bodenbeläge abzubauen.

 

Unser langjähriger und bewährter Partner – Die Baustoffprüfstelle Wismar GmbH

Die Baustoffprüfstelle Wismar GmbH wurde im Jahr 1990 aus dem seit Mitte des letzten Jahrhunderts bestehenden Prüflabor für Bau- und Grobkeramik gegründet. Das Leistungsspektrum umfasst mittlerweile neben der Prüfung von keramischen Baustoffen die Zertifizierung zahlreicher weiterer Materialien. So werden hier auch unter anderem Asphalt, Beton, Naturstein und Kalksandstein genau unter die Lupe genommen.

Um die Qualität und die geforderten Eigenschaften des belgrano® Natursteins zu gewährleisten, beauftragt die BESCO Berliner Steincontor GmbH regelmäßig das akkreditiere neutrale Prüflabor. Man steht uns mit Rat und Tat, mit Expertise und Kenntnissen der aktuellen Prüfnormen stehts zur Seite. So bleiben wir immer auf dem Laufenden, was geltende Normung angeht.

 

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gern. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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In Fachkreisen ist unter Instandhaltung, die Erhaltung des gebrauchstauglichen Zustandes zu verstehen. Für den Bauherren bzw. den Erhalter beginnt die Instandhaltungspflicht ab dem Zeitpunkt der Übernahme (ausgenommen sind Maßnahmen im Rahmen der Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsfrist).