Bei der Wahl des passenden Natursteins für den Bodenbelag oder für Sonderelemente von öffentlichen Plätzen und Parks gilt es, den hohen Ansprüchen nach Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Unter dem Stichwort „Faire Produktion“ rücken mehr und mehr auch die Herstellungsverfahren in den Fokus.
NACHHALTIGKEIT
Qualitätssicherung unserer belgrano@-Produkte
Da es schon zur Gründung des Natursteinlieferanten BESCO und bis heute keine genormte Bezeichnung für Natursteine gibt, schufen Frank Dickmann und Ulrich Klösser die Marke Belgrano. Dieser Name bezeichnet nicht nur die unterschiedlich einsetzbaren Natursteine, sondern ist vielmehr ein Qualitätsversprechen. Die Marke belgrano® umfasst verschiedene hochwertige Ressourcen wie Granit, Diorit, Syenit, Diabas, Basalt, Gabbro, Gneis, Kalkstein, Sandstein und andere. Sie alle entsprechen strengsten technischen und gestalterischen Anforderungen. „Belgrano® steht für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Produktionskriterien nach den ILO-Normen (International Labour Organisation)“, fasst Dickmann zusammen.
Konkret heißt das, Kunden bekommen die Garantie, dass der Naturstein unter fairen Bedingungen hergestellt wurde. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards nach EU-Richtlinien gewährleistet eine vierstellige CE-Kennnummer. Zudem beglaubigen Prüfzertifikate unabhängiger, deutscher Institute die beschriebenen Eigenschaften des Steins. Zusätzlich lässt BESCO von einem Geologen eine sogenannte Dünnschliff-Petrographie erstellen. Dieser „Fingerabdruck des Gesteins“ mit einheitlicher Nummerierung und Prüfzeugnis macht jede Lieferung nachvollziehbar.
Qualitätssicherung steht bei allen belgrano®-Natursteinprodukten im Fokus
Vor allem aus Europa, insbesondere Spanien, Italien oder der Türkei, sowie aus Asien kommen Belgrano-Natursteine. Im Jahr 2003 gründete Dickmann zusammen mit seinem Geschäftspartner Klösser in Berlin die BESCO GmbH (Berliner Steincontor). Schwerpunktmäßig bietet das Unternehmen Beratung und Planungsunterstützung für Architekten und Planer zu Natursteinprojekten auf der ganzen Welt an. Mit zum internationalen Erfolg beigetragen hat der Einsatz des gesamten Teams. Florian Geyer, der bereits von Anfang an ein fester Mitarbeiter im Unternehmen war, unterstützt seit März 2015 als Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung das Projektgeschäft von BESCO.
Um ausschließen zu können, dass Kinder als Arbeiter in den Steinbrüchen eingesetzt werden, hat sich BESCO in Fernost auf das Projektgeschäft mit Granitgestein aus China und Vietnam spezialisiert. Denn dort werden im Gegensatz zu Indien die ethischen Grundregeln streng beachtet. Symbolisch dafür steht die Partnerschaft mit dem Siegel Fair Stone von der Agentur WiN=WiN, einer Einrichtung, welche die Arbeitsbedingungen durch das Einhalten von Sicherheitsstandards in vielen Natursteinfabriken überwacht. Die Erfüllung dieser Richtlinien ermöglicht es Architekten und Kommunen, den Weg der Lieferkette genau nachzuvollziehen. Darüber hinaus überzeugen sich BESCO-Mitarbeiter regelmäßig selbst von den menschen- und arbeitsrechtlich einwandfreien Bedingungen in den Produktionsstätten.
Qualität erfordert Konstanz, lautet das Credo des BESCO-Geschäftsführers Frank Dickmann. Er formuliert den Anspruch an seine Natursteinmarke belgrano® so: „Architekten, die für Städte bzw. Kommunen planen, setzen großes Vertrauen in unser Wissen und Handeln. Dies hat uns zu einem der führenden Natursteinlieferanten gemacht. Dem fühlen wir uns verpflichtet.”
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Granite und andere Hartgesteine sind von Natur aus sehr langlebig und somit bestens als Verlegematerial geeinigt. Pflastersteine können nicht selten mehrere 100 Jahre alt werden. Eine fachgerechte Instandhaltung kann die Lebensdauer einer Pflasterfläche zusätzlich erheblich verlängern.
In Fachkreisen ist unter Instandhaltung, die Erhaltung des gebrauchstauglichen Zustandes zu verstehen. Für den Bauherren bzw. den Erhalter beginnt die Instandhaltungspflicht ab dem Zeitpunkt der Übernahme (ausgenommen sind Maßnahmen im Rahmen der Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsfrist).
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Kritische Anmerkungen eines Straßenbauers zur ATV DIN 18318.
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Der für die Fundamente und Rückenstützen bestimmte Beton von befahrbaren Flächen soll der Betongüte C 20/25 entsprechen, bei begehbaren Flächen genügt C 16/20. Die Rückenstütze soll geschalt hergestellt werden. Es werden Angaben zur Höhe und Ausführungsart der Rückenstütze gemacht. Mindestdruckfestigkeitsvorgaben wie in der alten Version der ATV DIN 18318 wurden abgeschafft.
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In Sachen Ausführungsempfehlung wurde neu der Hinweis aufgenommen, dass der Versatz der Steine ≥ 1/4 der Länge der Steine und Platten betragen muss. Dies soll einem stabileren Verband dienen. Für die Zuschnittregel an Rändern und Einbauten sollte die gekürzte Seite von Passstücken ≥ 1/3 der größten Kantenlänge und ≥ 1/2 der Dicke des unbearbeiteten Steines bzw. der unbearbeiteten Platte betragen. Dies gilt insbesondere bei annähernd rechtwinkligen Anschlüssen.
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Seit September 2019 ist die ATV DIN 18318 in geänderter Form in Kraft getreten. Auch Naturwerksteine sind von den Neuerungen der fachlich geänderten DIN-Normen betroffen. Änderungen und Ergänzungen finden sich bereits im Namen, denn diese heißt nun „ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“, aber auch im Inhalt zu Themen, die das „Aufstellen der Leistungsbeschreibung“, den „Geltungsbereich“, die „Stoffe, Bauteile“, die „Ausführung“, die „Nebenleistungen, besondere Leistungen“ und auch die „Abrechnung“, betreffen.