BESCO garantiert seinen Kunden eine konstante Qualität der belgrano® Natursteine. Dabei werden unsere Natursteine genau unter die Lupe genommen und verschiedene Tests durchgeführt, um nachzuweisen, dass unser belgrano® gewünschte technische Kriterien erfüllt.
Aber welche Prüfungen werden hierbei eigentlich genau durchgeführt? Und welche Normen gilt es zu beachten? Wir haben der nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Baustoffprüfstelle Wismar einen Besuch abgestattet und durften einmal über die Schulter schauen, wenn unser belgrano® Naturstein auf Herz und Nieren geprüft wird.
Gern möchten wir unsere interessanten Einblicke, weitere Informationen zu EU-weiten und deutschlandweiten Normen sowie spannende Details der einzelnen Prüfungen in den kommenden Newsbeiträgen mit Ihnen teilen.
INFO-Reihe Naturstein-Prüfungen
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Themen und Innovation rund um Naturstein
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Granite und andere Hartgesteine sind von Natur aus sehr langlebig und somit bestens als Verlegematerial geeinigt. Pflastersteine können nicht selten mehrere 100 Jahre alt werden. Eine fachgerechte Instandhaltung kann die Lebensdauer einer Pflasterfläche zusätzlich erheblich verlängern.
In Fachkreisen ist unter Instandhaltung, die Erhaltung des gebrauchstauglichen Zustandes zu verstehen. Für den Bauherren bzw. den Erhalter beginnt die Instandhaltungspflicht ab dem Zeitpunkt der Übernahme (ausgenommen sind Maßnahmen im Rahmen der Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsfrist).
Lesezeit. – 6 min
Kritische Anmerkungen eines Straßenbauers zur ATV DIN 18318.
Lesezeit. – 7 min
Der für die Fundamente und Rückenstützen bestimmte Beton von befahrbaren Flächen soll der Betongüte C 20/25 entsprechen, bei begehbaren Flächen genügt C 16/20. Die Rückenstütze soll geschalt hergestellt werden. Es werden Angaben zur Höhe und Ausführungsart der Rückenstütze gemacht. Mindestdruckfestigkeitsvorgaben wie in der alten Version der ATV DIN 18318 wurden abgeschafft.
Lesezeit. – 7 min
In Sachen Ausführungsempfehlung wurde neu der Hinweis aufgenommen, dass der Versatz der Steine ≥ 1/4 der Länge der Steine und Platten betragen muss. Dies soll einem stabileren Verband dienen. Für die Zuschnittregel an Rändern und Einbauten sollte die gekürzte Seite von Passstücken ≥ 1/3 der größten Kantenlänge und ≥ 1/2 der Dicke des unbearbeiteten Steines bzw. der unbearbeiteten Platte betragen. Dies gilt insbesondere bei annähernd rechtwinkligen Anschlüssen.
Lesezeit. – 7 min
Seit September 2019 ist die ATV DIN 18318 in geänderter Form in Kraft getreten. Auch Naturwerksteine sind von den Neuerungen der fachlich geänderten DIN-Normen betroffen. Änderungen und Ergänzungen finden sich bereits im Namen, denn diese heißt nun „ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“, aber auch im Inhalt zu Themen, die das „Aufstellen der Leistungsbeschreibung“, den „Geltungsbereich“, die „Stoffe, Bauteile“, die „Ausführung“, die „Nebenleistungen, besondere Leistungen“ und auch die „Abrechnung“, betreffen.