Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 30. Januar 2024 ein neues Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2024 herausgegeben. Dieses betrifft die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012, die nun in der Fassung 2024 vorliegen (RStO 12/24).
Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12), wurden ursprünglich im Jahr 2012 eingeführt und durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 30/2012 bekannt gegeben. Spätere Korrekturen und Ergänzungen erfolgten durch das ARS Nr. 27/2020. Aufgrund gesammelter Erfahrungen und neuer Erkenntnisse wurden diese Richtlinien überarbeitet und als Fassung 2024 (RStO 12/24) veröffentlicht.
Neuerungen in den RStO 12/24
Die wesentlichen Änderungen umfassen Hinweise zur Berücksichtigung nachhaltigen Handelns bei der Dimensionierung von Straßenbefestigungen und Anpassungen in Belastungsklassen und Verkehrsarten. Außerdem wird die Bedeutung des Fahrstreifenbreitenfaktors hervorgehoben und der Mindestverformungsmodul der ungebundenen Trag- oder Frostschutzschicht für den Bau von Rad- und Gehwegen angehoben. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen und redaktionelle Anpassungen.
Das Rundschreiben hebt ältere Ausgaben auf und schließt mit der Empfehlung, den Einführungserlass an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu senden. Die aktualisierten Richtlinien sind beim FGSV Verlag GmbH erhältlich.
Die RStO in Kürze
Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) sind ein anerkanntes technisches Regelwerk, das in Deutschland gilt und von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben wird. Sie regelt die Standardfälle bei Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für den standardisierten Oberbau. Die RStO regelt hingegen keine ländlichen Wege, Flugbetriebsflächen sowie durch Sonderlasten beanspruchte Verkehrsflächen, für die gesonderte technische Regelwerke gelten. Bei Anwendung der standardisierten Bauweisen gemäß RStO ist in der Nachhaltigkeitsbetrachtung die angenommene Nutzungsdauer als grundlegender Aspekt zu berücksichtigen.
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Granite und andere Hartgesteine sind von Natur aus sehr langlebig und somit bestens als Verlegematerial geeinigt. Pflastersteine können nicht selten mehrere 100 Jahre alt werden. Eine fachgerechte Instandhaltung kann die Lebensdauer einer Pflasterfläche zusätzlich erheblich verlängern.
In Fachkreisen ist unter Instandhaltung, die Erhaltung des gebrauchstauglichen Zustandes zu verstehen. Für den Bauherren bzw. den Erhalter beginnt die Instandhaltungspflicht ab dem Zeitpunkt der Übernahme (ausgenommen sind Maßnahmen im Rahmen der Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsfrist).