Der für die Fundamente und Rückenstützen bestimmte Beton von befahrbaren Flächen soll der Betongüte C 20/25 entsprechen, bei begehbaren Flächen genügt C 16/20. Die Rückenstütze soll geschalt hergestellt werden. Es werden Angaben zur Höhe und Ausführungsart der Rückenstütze gemacht. Mindestdruckfestigkeitsvorgaben wie in der alten Version der ATV DIN 18318 wurden abgeschafft.
STADTENTWICKLUNG
Einfassungen, Entwässerungsrinnen
Der für die Fundamente und Rückenstützen bestimmte Beton von befahrbaren Flächen soll der Betongüte C 20/25 entsprechen, bei begehbaren Flächen genügt C 16/20. Die Rückenstütze soll geschalt hergestellt werden. Es werden Angaben zur Höhe und Ausführungsart der Rückenstütze gemacht. Mindestdruckfestigkeitsvorgaben wie in der alten Version der ATV DIN 18318 wurden abgeschafft.
Fundamente sollen bei befahrbaren Flächen ≥ 200 mm, bei begehbaren Flächen ≥ 80 mm dick sein.
Rückenstützen sollen bei befahrbaren Flächen 150 mm ± 20 mm, bei begehbaren Flächen 80 mm ± 20 mm dick sein.
Bord- und Einfassungssteine sollen Fugenbreiten entsprechend der ungebundenen Bauweise haben und müssen nicht verfugt werden.
Entwässerungsrinnen
Das Mindestlängsgefälle von Entwässerungsrinnen muss ≥ 0,5 % sein. Abweichungen der Ebenheit, gemessen mit der 4 m Latte, dürfen 5 mm erreichen.
Entwässerungsrinnen sind mit Fugenbreiten von 10 mm ± 5 mm, bei Verwendung von spaltrauem Pflaster aus Naturstein von 15 mm ± 5 mm, herzustellen.
Die Fugen sind bis mindestens 4 mm und höchstens 1 mm unter den oberen Rändern der Pflastersteine und Platten bzw. bis zur unteren Kante etwaig vorhandener Fasen, Rundungen und dergleichen mit Fugenmörtel zu füllen.
Bei angrenzenden Einfassungen sind diese mit Fugenbreiten von 10 mm ± 2 mm herzustellen.
Es sind bei Entwässerungsrinnen Bewegungsfugen im Abstand ≤ 12 m, bei befahrenen Entwässerungsrinnen (z.B. Hofeinfahrt) im Abstand von 4 m bis 6 m, durchgängig durch Rinne und Fundament und Rückenstütze herzustellen. Angrenzenden Einfassungen sind adäquat herzustellen. Bewegungsfugen sind mindestens 8 mm und höchstens 15 mm breit sowie rückstellfähig auszuführen.
Dienen Entwässerungsrinnen gleichzeitig als Randeinfassung, ist eine Rückenstütze wie zuvor herzustellen.
Werden Straßenabläufe in der Rinne gesetzt, so ist vor und hinter jedem Straßenablauf ebenfalls eine Bewegungsfuge herzustellen.
Es werden Nebenleistungen und besondere Leistungen detailliert definiert.
Es werden die Regelungen für die Abrechnung beschrieben. Dabei werden die Übermessungsregeln aufgezeigt.
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